Aktuelles & Infos

Wichtiges und Informationen

Anträge zur Schwarzwildprämie 2021/22 können gestellt werden!


Veranstaltungen des BJV im jagdlichen Schießwesen


Rehwild-Abschussplanung und Schonzeitverkürzung Rehwild

Wie der BJV Präsident Ernst Weidenbusch am 03.05.2022 ankündigte, bietet der bay. Jagdverband seine Unterstützung bei der Überprüfung von ggfs. rechtswidrigen Bescheiden zur Rehwild-Abschussplanung an.

Außerdem wird mitgeteilt, dass die von der Staatsforstverwaltung in vielen Teilen Bayerns initiierten Schonzeitverkürzungen für Rehwild in allen fünf aufgegriffenen Fällen gerichtlich aufgehoben wurden.

Bei Bedarf bitte mit dem JV-Vorsitzenden Harald Fritsch Kontakt aufnehmen.


Handlungsempfehlung vom BJV zum Thema „Widersprüche der SVLFG“

Der BJV hat nun einen Handlungsempfehlung zum Thema „Widerspruch gegen die Beitragserhebung der SVLFG“ herausgebracht. Ihr könnt diese unter dem folgenden Link direkt auf der Internetseite vom BJV nachlesen.

Die Frist für die Widerspruchs-Rücknahme bei der SVLFG wurde verlängert. 
Um Nachteile für die bayerischen Revierpächter zu verhindern, hat der Präsident des BJV Ernst Weidenbusch mit der SVLFG vereinbart, dass diese auch dann keinen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid verschickt, wenn die Rücknahme des Widerspruchs erst nach dem 4. Februar 2022 bei der SVLFG eingeht. Eventuell noch offene Widersprüche ggf. jetzt zeitnah zurückzunehmen.

https://www.jagd-bayern.de/widersprueche-der-svlfg/

Für etwaige Rückfragen bitte direkt in Kontakt mit Harald Fritsch treten.
E-Mail h.fritsch@arbitas.de
Telefon: 09175 / 1834


Vollständiges Ausfüllen von Wildursprungsscheinen

Das LRA weist darauf hin, dass die meisten Wildursprungsscheine nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllt werden. Folgende Felder müssen von dem Jäger / der Jägerin ausgefüllt werden:

  • Nummer der Wildmarke
  • Auswahl Wildschwein/Dachs
  • Name des Jagdbezirks
  • Name, Vorname Jäger
  • Adresse
  • Telefon (immer!)
  • Fax (kann entfallen)
  • E-Mail (zwingend bei Abgabe über die Briefkästen)
  • Datum und Unterschrift
  • Erlegungsdatum
  • Abgabe an (TUS GUN, TUS WUG oder TUS Bieswang)
  • Zeitpunkt Datum und Uhrzeit

Die verbleibenden Felder werden vom amtlichen Personal ausgefüllt. Das LRA bittet um Beachtung der Hinweise.


Änderung der Öffnungszeiten der Trichinenuntersuchungsstelle Gunzenhausen.

Die neuen Öffnungszeiten lauten:

Montag 11:30 – 12:30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten steht ein Briefkasten zur Trichinenprobenabgabe zur Verfügung. Eine Abgabe ist jedoch nur zu den auf dem Briefkasten angegebenen Zeiten und nur unter Angabe einer E-Mail-Adresse möglich.

Eine Gesamtübersicht über die Öffnungszeiten sowie Einwurfzeiten aller Trichinenuntersuchungsstellen ist unter dem folgenden Link zu finden https://www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen/fleischhygiene/

Die neuen Öffnungszeiten in Gunzenhausen gelten erstmals ab Montag, den 29.11.2021.


Aktuelles zu den Hundekursen findet ihr im Bereich –> Hundewesen


Die Hegeschauen für das JJ 19/20 und ebenso für das JJ 20/21 wurden seitens der unteren Jagdbehörde ersatzlos gestrichen.


Hier alle wichtigen Links und Informationen zu den offiziellen Stellen

Aktuelle offizielle Informationen vom „Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)“ Link

Hier der Link zur offiziellen Internetseite der Jagdbehörde in Weißenburg Link

Aktuelle Informationen zur ASP (Link auf die Webseite vom BJV) Link

ASP – was getan wird – Rundschreiben von MdL Volker Bauer


Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte

Für den Zeitraum 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 werden die bisherigen 20 € pro Stück Schwarzwild auf 70 € gewährt, ausgenommen die für die Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere.
Das Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren für die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild wird im Grundsatz beibehalten.

Für die Aufwandsentschädigung im Jagdjahr 2020/21 ist folgendes zu beachten: Für bis zum 30.11.2020 erlegtes Schwarzwild gilt das bewährte Verfahren und eine Aufwandsentschädigung von 20 €. Für Schwarzwild, das vom 01.12. bis 15.12.2020 erlegt wurde, gilt das bewährte Verfahren und die erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 €. Für Schwarzwild, das vom 16.12.2020 bis 31.03.2021 erlegt wurde, gilt die erweiterte Dokumentationspflicht (siehe dazu unten) und die erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 €. Ab dem 16. Dezember sind durch den antragsstellenden Jagdausübungsberechtigten alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch eine zusätzliche Dokumentation zu plausibilisieren.

Dies kann erfolgen durch:

Fotographie mit Angabe des Reviers sowie des Datums der Erlegung, oder schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinen-Untersuchung, oder Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe, oder Entsorgungsbestätigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt. Die Dokumente sind drei Jahre nach erfolgter Auszahlung aufzuheben und anlassbezogen und/oder auf Grundlage einer risikoorientierten stichprobenartigen Verifizierung der eingereichten Erstattungsanträge für das betreffende Jagdjahr dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als zuständiger Bewilligungsbehörde vorzulegen.

Weitere Infos zu dem offiziellen Schreiben, als auch die Anträge als Download findet ihr unter diesem Link


Den Jäger/innen des Jagdverein Gunzenhausen e.V. steht nun eine Geflügel-Rupfmaschine zur Verfügung

Durch die hervorragende Arbeit unserer beiden Gänsebeauftragten Erich Weissmann und Jörg Bauer  steigt die Anzahl der erfolgreichen Gänsejagden in unserem Bereich, hauptsächlich um den Altmühlsee. Mein Vorgänger als Vorsitzender, Thomas Eschenbacher, hat ja hier grundlegende Vorarbeit geleistet, an die wir jetzt anknüpfen können.

Die stark gestiegene Anzahl der erlegten Gänse wird auch von staatlicher Seite anerkannt und wurde jetzt durch die Beschaffung einer Geflügel-Rupfmaschine durch das LfL, welche auch den Jägern im Jagdverein Gunzenhausen zur fallweisen Nutzung zur Verfügung steht, gefördert.

Bei Bedarf bitte mit unserem Mitglied Jörg Bauer oder mir in Kontakt treten, um die Nutzung zu organisieren.

Waidmannsheil, Harald Fritsch


Allgemeinverfügungen zur Verwendung von Schalldämpfern und Nachtzieltechnik bei der Jagdausübung

Ab 24.05.2020 ist es jedem Jäger, der im Landkreis befugt die Jagd ausübt, gestattet, Schalldämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagdausübung in allen Jagdrevieren einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zu verwenden. Ferner wird es den Jagdscheininhabern aus dem Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen innerhalb ganz Bayerns gestattet, Schalldämpfer bei der Jagdausübung einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen zu verwenden.

Außerdem ist  es Inhabern eines gültigen Jagdscheines im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften ab 24.05.2020 gestattet,

  • künstliche Lichtquellen,
  • Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und
  • Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen (darunter fällt Restlicht- und Wärmebildtechnik), wobei ausschließlich die waffenrechtlich gem. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG zulässigen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze erfasst sind,

sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für die Bejagung von ausschließlich Schwarzwild einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdrevier zu verwenden.

(Die obige Allgemeinverfügung ist am 23.05.2020 im Amtsblatt Nr. 21 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen erschienen)


Großer Erfolg für den Bayerischen Jagdverband und unsere Kulturlandschaft – Mehr Geld für Biotopmaßnahmen

Aufgrund zäher und langwieriger Verhandlungen des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) mit dem bay. Landwirtschaftsministerium hat dieses die Fördersätze für Biotopverbesserungen in der Feldflur enorm aufgestockt, zum Teil verdoppelt. Für die Anlage von Streuobstwiesen 30 € statt bisher 20 € pro Baum; Buntbrachmischungen 200 statt bisher 100 € pro Hektar und für die Anlage von Hecken 750 statt 500 € pro 1000 m².

Diese attraktive Förderung zeigt die Anerkennung der Naturschutzarbeit des BJV und seiner Gliederungen und entspricht unseren langjährigen Forderungen an die bay. Staatsregierung den Lebensraum der Wildtiere zu erweitern bzw. zu verbessern.

Weitere Infos zu dem offiziellen Schreiben findet ihr unter diesem Link