Nachsuchen geregelt in Bayern

Pressemeldung vom BJV (07.04.2022)

Tierschutz: Revierübergreifende Nachsuche geregelt!
Die revierübergreifende Nachsuche ist dank eines hohen persönlichen Engagements von BJV-Präsident Ernst Weidenbusch endlich auch in Bayern möglich. Durch eine Änderung des Haushaltsgesetzes muss nun das Bayerische Landwirtschaftsministerium eine Rechtsverordnung erlassen, welche den Nachsuchführern das übertreten der Reviergrenzen ermöglicht.

Hier könnt ihr ein Video von der Rede des BJV-Präsidenten Ernst Weidenbusch im Bayerischen Landtag sehen.